Erbfall

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Erbfall (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Erbfall die Erbfälle
Genitiv des Erbfalls
des Erbfalles
der Erbfälle
Dativ dem Erbfall den Erbfällen
Akkusativ den Erbfall die Erbfälle

Worttrennung:

Erb·fall, Plural: Erb·fäl·le

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌfal]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbfall (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Tod eines Menschen mit gleichzeitigem Übergang seines Vermögens an den oder die Erben

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm „erb“ des Verbes erben und dem Substantiv Fall

Oberbegriffe:

[1] Fall

Beispiele:

[1] Nach dem Eintritt des Erbfalles stritten sich die Erben viele Jahre vor Gericht um die Aufteilung des Nachlasses.
[1] „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.“[1]

Wortbildungen:

erbfällig

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Erbfall
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbfall
[1] The Free Dictionary „Erbfall
[1] Duden online „Erbfall

Quellen: