Einzeltäterin

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Einzeltäterin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Einzeltäterin die Einzeltäterinnen
Genitiv der Einzeltäterin der Einzeltäterinnen
Dativ der Einzeltäterin den Einzeltäterinnen
Akkusativ die Einzeltäterin die Einzeltäterinnen

Worttrennung:

Ein·zel·tä·te·rin, Plural: Ein·zel·tä·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nt͡sl̩ˌtɛːtəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Einzeltäterin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die eine Unrechtstat alleine begangen hat

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Einzeltäter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Einzeltäter

Oberbegriffe:

[1] Täterin

Beispiele:

[1] „Die Sowjetunion schließt sich der Hypothese einer Einzeltäterin an, um bloß keinen Verdacht aufkeimen zu lassen, eine Propagandaaktion sei außer Kontrolle geraten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einzeltäterin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEinzeltäterin
[1] The Free Dictionary „Einzeltäterin
[1] Duden online „Einzeltäterin

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Agent 6“ (Stabilversion)