Diskussion:inskribieren

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Inskription einzelner Lehrveranstaltungen[Bearbeiten]

@Alexander Gamauf: Als ich in Wien studierte, immatrikulierte man sich an der Universität für ein oder mehrere Studien und inskribierte einzelne Lehrveranstaltungen; ich weiß allerdings nicht, wie es jetzt ist, andererseits heißt es im Eintrag auch „veraltend“, bezieht sich also auf den früheren Sprachgebrauch. 2013 schien das Wort noch in Gebrauch gewesen zu sein, allerdings in der im Eintrag genannten Bedeutung: „Der letzte Weg, um erfolgreich zu inskribieren führt dich in das Referat für Studienzulassung (Uni Wien Hauptgebäude bei Audimax).“ ([1]) Gruß aus der Ferne. Peter -- 10:00, 24. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Ich hab mittlerweile anlässlich der Anlage der Lemmata Inskription und Inskriptionsfrist ein wenig Klarheit gewonnen. Die Bedeutung scheint sich in den letzten Jahren von der früheren Inskription zur Immatrikulation verlagert zu haben. Ich glaube mich auch zu erinnern, dass in meinen letzten Studiensemestern an der Uni Wien eine Inskription einzelner Lehrveranstaltungen nicht mehr notwendig war. Peter -- 10:54, 24. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Ich habe jetzt ein Zitat und eine Referenz gefunden: Spezial:Diff/4835986. Peter -- 11:04, 24. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Die Begriffe Immatrikulation und Inskription sind laut diesem Folder „Das kleine Begriffs-ABC“ der Universität Wien veraltete Begriffe. Stattdessen spricht man von einer Zulassung für die Aufnahme eines Studiums respektive Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung oder Prüfung. Ich werde jedoch noch im RIS recherchieren, ob diese Änderungen der Begriffe rechtlich abgesegnet sind. Grüße aus Wien --Alexander Gamauf (Diskussion) 12:52, 24. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Danke für die Antwort. Aus in Deutschland wohnender Sicht sehe ich diese Namensänderung nicht sehr positiv: Früher konnte ich mich mit meinem Reifezeugnis immatrikulieren, heute müsste ich zugelassen werden. Das erinnert mich sehr an die „zulassungsbeschränkten Studiengänge“ in Deutschland ([2]). Gruß nach Wien, Peter -- 13:42, 24. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Laut Hochschulgesetz 2005, in der Fassung vom 24.03.2016 wird der Begriff „inskribieren“ an mehreren Stellen verwendet. Der Begriff „immatrikulieren“ gehört tatsächlich der Vergangenheit an. --Alexander Gamauf (Diskussion) 13:53, 24. Mär. 2016 (MEZ)[Beantworten]