Diskussion:durchglüht

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Reihenfolge der Abschnitte[Bearbeiten]

Sollte das Partizip II zum untrennbaren Verb nicht direkt nach dem Adjektiv kommen? Gruß, Peter -- 19:50, 24. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]

Die Reihenfolge im Artikel ist erst das trennbare, dann das untrennbare. Also bei mir heutzutage, das haben aber wohl nicht immer alle so gemacht. Mir ist eigentlich keine feste Reihenfolge bekannt, sowohl im Hauptartikel als auch in Flexionen. Und dann hätten wir noch die 'deklinierte Form' durchglühte zb. Da war ich faul und habe die Folge von Checkpage beim Kopieren beibehalten. mlg Susann Schweden (Diskussion) 19:59, 24. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]
Das Partizip sollte aber, wenn es einen Adjektivabschnitt gibt, noch vor den konjugierten Formen stehen (siehe hier). Gruß und Dank für Deine rasche Antwort, Peter -- 20:02, 24. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]
witzig, das hat ein mir unbekannter, neuer Nutzer 2018 auf deinen alleinigen Wunsch hin eingefügt :)
...'Leuchtet mir ein. Ich entschuldige mich dafür, einen Konsens hineininterpretiert zu haben, wo keiner war. Wäre es eine gute Lösung, die Regel um folgenden Zusatz zu erweitern: „Ausnahme: Bei einem Adjektiv, das aus einem Partizip gleicher Schreibweise hervorgeht, steht dieses Partizip in der Reihenfolge direkt hinter dem Adjektiv (Beispiel: prädestiniert).“? --Njhubvj (Diskussion) 17:15, 23. Nov. 2018 (MEZ)

Gefällt mir gut. Danke, Peter -- 17:20, 23. Nov. 2018 (MEZ) Habe das jetzt umseitig so eingefügt und werde die erwähnten Verweise dann morgen setzen. --Njhubvj (Diskussion) 17:30, 23. Nov. 2018 (MEZ)

ich hätte das lieber in der Teestube diskutiert, ob das da so als Vorgabe in der Hilfe stehen sollte. mlg Susann Schweden (Diskussion) 20:35, 24. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]
Es war auch in der Teestube. Gruß, Peter -- 22:09, 24. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]

Tja, hier liegt wohl eine Art Konflikt vor. Einerseits mag ja die "Regelung", dass das Part. II im Falle eines möglichen Adjektivs gleich unter diesem stehen sollte, durchaus sinnvoll sein. Aber im vorliegenden Fall kollidiert das mit der Tatsache, dass im Haupteintrag zuerst das trennbare und dann das untrennbare Verb eingetragen ist. Da macht es dann schon Sinn, dass bei den geimeinsamen flektierten Formen (also trennbar und zugleich untrennbar) die trennbare flektierte Form dann ebenfalls zuerst angeführt wird. Wie man hier sehen kann, gibt es also immer eine Ausnahme von der "Regel" (sofern die Hilfe eine solche überhaupt darstellt). Gruß --Udo T. (Diskussion) 20:46, 24. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]

Ich war anfangs auch schon dafür, nach Betonungslage aufzuteilen. Da fände ich es als Leser sinnvoll, wenn es diesbezügliche Zwischenüberschrifte gäbe und die Wortarten auf Ebene 4 hinabgestuft würden. Dann würde auch – wie ich eingangs vorschlug – das Partizip II zum untrennbaren Verb direkt nach dem m. E. gleichbetonten Adjektiv kommen. Gruß euch allen, Peter -- 08:24, 25. Mär. 2020 (MEZ)[Beantworten]