Diskussion:Tort

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Aussprache[Bearbeiten]

@Dr. Karl-Heinz Best zur Info: Hallo Karl-Heinz, ich habe mal den Sprachdienst-Beleg mit der Online-Version ausgetauscht, damit jeder Interessierte das nachlesen kann. Frage hierzu: Ist das Plädoyer für [tɔʁ] in der Antwort von der GfdS nicht zu präskriptiv für unser Projekt? (Siehe WWNI Punkt 6) Davon abgesehen findet sich in Pierer’s Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart. 4., umgearbeitete und stark vermehrte Auflage. 19 Bände. Altenburg 1857–1865 „Tort“ noch der Aussprache-Hinweis „spr. Tohr“. Somit kann man annehmen, dass – zumindest Mitte des 19. Jahrhunderts – das Wort zudem bisweilen auch wie Tor ausgesprochen wurde. — Lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 17:45, 7. Feb. 2021 (MEZ)[Beantworten]

@Caligari: Ich persönlich ziehe Gedrucktes als Quelle vor: Wir haben am Beisp. canoo ja gesehen, wie es mit Internetadressen gehen kann. Tort: Mir ist nur [tɔʁt] geläufig; orientiert man sich stärker am Französischen, wäre [tɔːʁ] angemessen. Ich habe aber keine Ahnung, ob es nicht Sprechergruppen gibt, wie womöglich [toːʁ] oder [toːɐ̯] sagen. Bei der Übernahme und Eindeutschung von Fremdwörtern gibt es ja große Spielräume. Schöne Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 18:20, 7. Feb. 2021 (MEZ)[Beantworten]
@Dr. Karl-Heinz Best: Prinzipiell gebe ich dir recht. Im vorliegenden Fall fand ich es aber sinnvoll, dass jeder interessierte Leser die Möglichkeit erhält, das sofort mit einem Klick nachlesen zu können. Der Link zum GfdS-Artikel ist im Internet Archive (Wayback Machine) mehrmals gespeichert. Sollte der Originallink also nicht mehr funktionieren, kann auf die Archiv-Links zurückgegriffen werden. — Lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 18:32, 7. Feb. 2021 (MEZ)[Beantworten]

Plural[Bearbeiten]

[1] „Die nach der Kündigung behaupteten Torts betreffen eine Verleumdung und eine unrechtmäßige Verhinderung erwarteter wirtschaftlicher Vorteile.“[1]

Quellen:

  1. Schiedsklausel und Torts. Abgerufen am 18. Mai 2012.

@Dr. Karl-Heinz Best zur Info: Dein Beispiel aus dem Juristendeutsch habe ich erstmal hierher ausgelagert. Der Link funktioniert nicht mehr. Somit kann der Kontext nicht mehr nachvollzogen werden. Mir scheint, dass es im Juristendeutsch eine spezielle Bedeutung hat, was auch den Plural erklären würde. (Vielleicht kann @Elleff Groom hier helfen.) — Lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 17:45, 7. Feb. 2021 (MEZ) @Caligari: Ok. Da sieht man's mal wieder. Nochmals schöne Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 18:23, 7. Feb. 2021 (MEZ)[Beantworten]