Diskussion:Russentwicklung

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In Österreich standardsprachlich?[Bearbeiten]

Vgl. Russ -- Peter -- 12:35, 17. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Hallo Peter, ich habe gerade mal im ÖWB Online nachgeschaut. Dort gibt es kein „Russ“ (mehr?), sondern nur (noch?) „Ruß“. Es gibt im ÖWB Online auch nur „rußen“ und „rußbedeckt“. Kann es also vielleicht sein, dass man in Österreich mittlerweile die Schreibweise „Russ“ für „Ruß“ aufgegeben hat? Vielleicht weiß auch Alexander etwas dazu. Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:02, 17. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Gute Frage. Was das ÖWB betrifft, seid ihr aktueller versorgt. Danke für den Hinweis, Peter -- 13:36, 17. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Hallo Udo T.: Im ÖWB Online erhält man mit der Suche „Russ“ als Ergebnis „Ruß“. Mir fällt jedoch auf, dass die Online-Informationen dürftiger geworden sind. In der 43. Auflage, die ja auch dir zur Verfügung steht, stehen ja noch beide Varianten gelistet. Klarheit könnte nur eine E-Mail-Anfrage schaffen. Gruß, Alexander Gamauf (Diskussion) 22:59, 17. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Hallo Alexander, Du hast recht: in der gedruckten Ausgabe steht die Schreibung mit „ss“ jeweils bei der Schreibung mit „ß“ als „auch:“ dabei. Im Buchumschlag wird das „auch:“ als „Nebenform“ bezeichnet, wohingegen „gleichwertige Formen“ im gedruckten ÖWB allerdings mit einem „=“ gekennzeichnet werden. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:13, 17. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Wenn denn die kurzgesprochenen Formen noch aktuell sein sollten, was haltet ihr davon, wenn bei den (recht zahlreichen wie z. B. verrußtem – oder auch verrußterem?) Wortbildungen und flektierten Formen kein Abschnitt für die österreichische Variante, sondern lediglich eine andere oder modifizierte Vorlage mit einem Text wie z. B.

»„Russ…“ ist eine andere Schreibung von Ruß…, die nur in der Schweiz, Liechtenstein sowie mit kurz gesprochenen u in Österreich zulässig ist. In Deutschland ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Alle Informationen befinden sich daher im Eintrag „Ruß…“, Ergänzungen sollten nur dort vorgenommen werden.«

angegeben wird?
Sollte sich die österreichische Richtlinie einmal ändern, wäre das auch relativ leicht zu aktualisieren, da nur eine weiteres Datum für Österreich zu ergänzen wäre. Gruß euch beiden, Peter -- 08:26, 18. Apr. 2019 (MESZ)[Beantworten]