Diskussion:Rechtsexperte

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von HГq in Abschnitt Unterbegriff ‚Strafrechtsexperte‘

Unterbegriff ‚Strafrechtsexperte[Bearbeiten]

@Yoursmile: Ist der Strafrechtsexperte wirklich ein Unterbegriff des Rechtsexperten? Meinem Verständnis nach ist der Strafrechtsexperte ein Unterbegriff des Experten und eine Wortbildung des Strafrechts, oder sehe ich das falsch beziehungsweise verwechsle da etwas …? Gruß, --HГq (Diskussion) 09:43, 15. Jun. 2020 (MESZ)Beantworten

Meines Erachtens ist der Strafrechtsexperte ein Unterbegriff des Rechtsexperten und eine Wortbildung des Strafrechts. Gruß, Peter Gröbner, 09:46, 15. Jun. 2020 (MESZ)Beantworten
Aber der Strafrechtsexperte setzt sich ja nicht aus Straf- und Rechtsexperte zusammen, oder ist das in Hinblick aus UBs und WBs irrelevant? Gruß, --HГq (Diskussion) 09:56, 15. Jun. 2020 (MESZ)Beantworten
Ich würde sagen, für die Herkunft/Wortbildung ist es relevant, daher Strafrecht(s) + Experte. Ein Unterbegriff, der ja von seiner Bildung her gar nichts mit dem Lemma zu tun haben muss (z. B. Löwe ist UB von Säugetier), des Rechtsexperten kann er m. E. trotzdem sein. Gruß, Peter Gröbner, 10:05, 15. Jun. 2020 (MESZ)Beantworten
Danke, Peter, so hätte ich es auch erklärt. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 13:18, 15. Jun. 2020 (MESZ)Beantworten
Danke für die Antworten. Gruß, --HГq (Diskussion) 13:37, 15. Jun. 2020 (MESZ)Beantworten