Diskussion:Münzdelikt
Abschnitt hinzufügenLetzter Kommentar: vor 7 Jahren von IvanP in Abschnitt Diskussionsbeitrag
Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]
Im juristischen Sprachgebrauch können Münzverbrechen und Münzvergehen nicht gleichzeitig Synonyme sein – aber vielleicht Unterbegriffe des Münzdelikts.
- „(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
- (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.“
(§ 12, bundesdeutsches StGB). Gruß, Peter -- 15:15, 9. Aug. 2016 (MESZ)
- Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871) (Münzverbrechen und Münzvergehen) sind die Wörter sicher auch keine Synonyme. Dann gibt es noch die Münzübertretung. -- IvanP (Diskussion) 01:57, 10. Aug. 2016 (MESZ)
- „Die einschlägigen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches unterscheiden Münzverbrechen, Münzvergehen und Münzübertretungen.“ (Walter Hoffmann)
- Ich passe die Einträge mal an. In der Alltagssprache kann ich mir Münzvergehen als Synonym von Münzdelikt vorstellen (vgl. Bedeutung [1] von Vergehen). Ein Verbrechen ist aber meines Erachtens entweder etwas moralisch Verwerfliches oder eine schwere Straftat. -- IvanP (Diskussion) 13:50, 10. Aug. 2016 (MESZ)