Diskussion:Münzdelikt

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von IvanP in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Im juristischen Sprachgebrauch können Münzverbrechen und Münzvergehen nicht gleichzeitig Synonyme sein – aber vielleicht Unterbegriffe des Münzdelikts.

„(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.“

(§ 12, bundesdeutsches StGB). Gruß, Peter -- 15:15, 9. Aug. 2016 (MESZ)Beantworten

Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871) (Münzverbrechen und Münzvergehen) sind die Wörter sicher auch keine Synonyme. Dann gibt es noch die Münzübertretung. -- IvanP (Diskussion) 01:57, 10. Aug. 2016 (MESZ)Beantworten
„Die einschlägigen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches unterscheiden Münzverbrechen, Münzvergehen und Münzübertretungen.“ (Walter Hoffmann)
Ich passe die Einträge mal an. In der Alltagssprache kann ich mir Münzvergehen als Synonym von Münzdelikt vorstellen (vgl. Bedeutung [1] von Vergehen). Ein Verbrechen ist aber meines Erachtens entweder etwas moralisch Verwerfliches oder eine schwere Straftat. -- IvanP (Diskussion) 13:50, 10. Aug. 2016 (MESZ)Beantworten