Diskussion:Heiratsvertrag

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Ehevertrag?[Bearbeiten]

Um auf Degons Frage zu antworten: Nach den Wikipedia-Suchergebnissen scheint es sich um dasselbe wie einen Ehevertrag zu handeln. In anderem Kontext könnte es sich aber auch um die Ehe selbst handeln, die in Kodifizierungen des ausgehenden 18. Jahrhunderts gerne als bürgerlicher Vertrag qualifiziert wurde (dann aber durchaus auch „Ehevertrag” genannt, s. § 44 ABGB (Österreich)). Reicht eigentlich eine gesetzliche Definition als Referenz? Dann würde ich diese Bedeutung bei „Ehevertrag” hinzufügen; auf die Schnelle habe ich „Heiratsvertrag” in dieser Bedeutung allerdings noch nicht gefunden. --Sigur (Diskussion) 11:48, 5. Jan. 2022 (MEZ)[Beantworten]

Ich möchte mich nicht zu sehr in dieses Thema vertiefen, aber ich denke, der Unterschied ist, dass dieser Vertrag oft nicht zwischen den zukünftigen Eheleuten geschlossen wurde, sondern von denen, die die Hochzeit organisiert, bzw. vor allem finanziert haben, d.h. typischerweise wurde er zwischen den Eltern der zukünftigen Eheleute geschlossen.--Degon Trojvil (Diskussion) 21:46, 5. Jan. 2022 (MEZ)[Beantworten]
Gut möglich. Ohne mich meinerseits darin vertiefen zu wollen, erinnere ich mich aber, dass ich beim Googlen neben offensichtlichen Fällen, die synonym zu „Ehevertrag” waren, schnell auf zahlreiche Stellen gestoßen bin, die sich auf Vorkommnisse bezogen, die ein paar hundert Jahre zurückliegen. Es könnte sich daher auch um eine statistische Korrelation handeln, die zeitlich bedingt ist: „Heiratsvertrag” könnte der ältere Ausdruck sein, und je länger es her ist, desto mehr hatte die Familie ein Wörtchen mitzureden. Aber bisher alles Spekulatius, ich weiß es auch nicht. Sigur (Diskussion) 22:01, 5. Jan. 2022 (MEZ)[Beantworten]