Diskussion:Gegenstandswort

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 91.63.234.62 in Abschnitt Bedeutung [2]?

Andere Bedeutungen?[Bearbeiten]

Es scheint so, daß Gegenstandswort zumindest früher (auch) etwas anderes war als Substantiv/Hauptwort.

  • [books.google.de/books?id=83L0VQLn0CcC&pg=PA54] (& 55): "Dieses Wort, welches dem thätigen Zeitworte folgt, nennt man das regierte Wort, oder das Gegenstandswort. Man erkennt das Gegenstandswort daran, daß man fragen kann: wen oder was?"

-80.133.117.180 22:42, 13. Nov. 2014 (MEZ)Beantworten

Diese Passage ja wohl bedeutet nur, dass man Gegenstandswörter/Substantive im Akkusativ verwenden und durch Frage nach dieser Verwendung identifizieren kann. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 11:07, 14. Nov. 2014 (MEZ)Beantworten
  • Bei obigem Verweis: "Erste Wortart: das Hauptwort. Das Hauptwort ist diejenige Wortart, welche dazu dient, eine Person oder Sache zu nennen.", "Grundwort nennt man dasjenige Wort, von welchem durch das Zeitwort Etwas ausgesagt wird. Man findet das Grundwort, indem man vor das Zeitwort die Frage wer oder was? setzt." & "Regel. Das Gegenstandswort eines thätigen Zeitwortes steht gewöhnlich nach dem Zeitworte.". Da sollte Grundwort eher Substantiv im Nominativ und Gegenstandswort Substantiv im Akkusativ bedeuten. Vielleicht ist es aber auch so gemeint, dass sich Gegenstandswort nur auf bestimmte Substantive in einem Satz bezieht. Also so, dass der Begriff vom Satzbau abhängig ist, ähnlich wie Prädikat nicht gleich Verb bedeutet, aber ähnlich zu dem Begriff Verb ist.
    Diese Begriffsverwendung sollte jedoch unüblich sein, sodass sie hier nicht hingehört.
  • Bei [books.google.de/books?id=vf1IAAAAcAAJ&pg=PA237]: "Subjekt -- Gegenstandswort". Sollte wohl auch selten oder veraltet sein, da ein Subjekt (Satzgegenstand) mehr als ein Wort sein kann.
  • In Konkretum wird Gegenstandswort als Synonym angeführt.

-80.133.100.4 00:59, 10. Dez. 2014 (MEZ)Beantworten

Beispiel "Ludwig Sütterlin, Die Deutsche Sprache der Gegenwart"[Bearbeiten]

Bei books.google (S.125, nicht wie im Eintrag S.124) findet sich der Satz aus diesem Eintrag, allerdings mit "genauer Sinnendingwörter" statt "genauer Sinndingwörter". Ist das Beispiel korrekt und nur aus einer anderen Ausgabe oder ist es fehlerhaft?
Nebenbei, auch aus dem Werk: "Den Dingwörtern stehen die Abstraka (Gedankendingwörter oder Verdinglichungen [118]) gegenüber. [...] Sind sie von einem Hauptwort oder Beiwort abgeleitet, so heißen sie Nominalabstrakten (Röte, Sicherheit [118 b]); kommen sie dagegen von einem Zeitwort, so nennt man sie Zeitwortsabstrakten oder Verbalabstrakten (Flug, Meinung [118 a]). [...] das sind die Sammelnamen oder Kollektiven (Gebirge, Nachbarschaft [101 b. 120]); [...] eine vierte [..] vergrößert und verstärkt ihn, die Vergrößerungs- oder Verstärkungswörter (Höllenlärm, Hauptspaß); eine fünfte [..] kehrt ihn in sein Gegenteil um, die Begriffsgegensätze (Gunst : Ungunst)." Unter anderem: Kollektiven und -abstraken würden bei Kollektivum bzw. Abstraktum fehlen. -Quark8967 (Diskussion) 03:41, 14. Dez. 2014 (MEZ)Beantworten

Synonyme[Bearbeiten]

Ob die Synoynme (Anschauungsname, Dingname, Sinnending[wort] für Konkretum und Begriffsname, Gedankending[wort] für Abstraktum) bzw. einige davon, hinreichend verbreitet sind um erwähnt zu werden? -Quark8967 (Diskussion) 04:38, 14. Dez. 2014 (MEZ)Beantworten

Bedeutung [2]?[Bearbeiten]

Inzwischen wird zwar eine weitere Bedeutung aufgeführt, aber sie trägt nicht die [2] und ist auch nicht im Abschnitt „Referenzen und weiterführende Informationen“ referenziert oder durch 5 Zitate belegt. Deshalb sind die Zuordnungen von Synonymen, Ober-, Unterbegriffen unter Bedeutung [2] weiterhin nicht sinnvoll. --PaulaMeh (Diskussion) 09:53, 20. Dez. 2014 (MEZ)Beantworten

  • Ja, die Nummer war falsch ("[1]" kopiert und nicht zu "[2]" geändert), aber das wurde nun behoben und war kein großes Problem.
  • Das vorhandene Beispiel passt nicht zur Bedeutung 1, denn Konkretum und Substantiv(um) sind etwas anderes. Aus dem Beispiel: "man nennt sie [...] Gegenstandswörter oder Konkreta".
  • Zu den Belegen: Dann sollte vielleicht ein "Belege fehlen" ergänzt werden oder, was hier wohl üblicher ist, ein LA gestellt werden.
-91.63.234.62 10:55, 20. Dez. 2014 (MEZ)Beantworten