Bundeseisenbahnvermögen

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Bundeseisenbahnvermögen (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Bundeseisenbahnvermögen
Genitiv des Bundeseisenbahnvermögens
Dativ dem Bundeseisenbahnvermögen
Akkusativ das Bundeseisenbahnvermögen

Worttrennung:

Bun·des·ei·sen·bahn·ver·mö·gen, kein Plural

Aussprache:

IPA: [bʊndəsˈʔaɪ̯zn̩baːnfɛɐ̯ˌmøːɡn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bundeseisenbahnvermögen (Info), Lautsprecherbild Bundeseisenbahnvermögen (Info)

Bedeutungen:

[1] Behörde, die für die Betreuung von den Versorgungsempfängern der Bundesbahnbeamten zuständig ist und die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften verwaltet und verwertet
[2] Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland, das die Behörde verwaltet

Abkürzungen:

[1, 2] BEV

Oberbegriffe:

[1] Bundesbehörde
[2] Vermögen

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Bundeseisenbahnvermögen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundeseisenbahnvermögen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundeseisenbahnvermögen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBundeseisenbahnvermögen
[1] wissen.de – Lexikon „Bundeseisenbahnvermögen