Berufungsfrist

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Berufungsfrist (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Berufungsfrist die Berufungsfristen
Genitiv der Berufungsfrist der Berufungsfristen
Dativ der Berufungsfrist den Berufungsfristen
Akkusativ die Berufungsfrist die Berufungsfristen

Worttrennung:

Be·ru·fungs·frist, Plural: Be·ru·fungs·fris·ten

Aussprache:

IPA: [bəˈʁuːfʊŋsˌfʁɪst]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Berufungsfrist (Info)

Bedeutungen:

[1] Zeitraum, der für das Einbringen einer Berufung zur Verfügung steht

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Berufung und Frist mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Frist, Zeitraum

Beispiele:

[1] Die dortige, äußerst erfahrene Kanzleikraft, welche ständig mit der Eintragung von Fristen beschäftigt sei, habe die Berufungsfrist zwar richtig berechnet, sich jedoch beim Eintragen in den Kalender um einen Monat verblättert und irrtümlich als letzten Tag für die Frist den 31. Oktober 2006 vorgemerkt.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Berufungsfrist
[1] Duden online „Berufungsfrist
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Berufungsfrist
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBerufungsfrist
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Berufungsfrist
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Berufungsfrist

Quellen:

  1. Berufungsentscheidung, GZ. RV/0741-L/07. Unabhängiger Finanzsenat - Außenstelle Linz, 22. Juli 2010, abgerufen am 23. November 2019.