Bergbaukartenwerk

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Bergbaukartenwerk (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Bergbaukartenwerk die Bergbaukartenwerke
Genitiv des Bergbaukartenwerks
des Bergbaukartenwerkes
der Bergbaukartenwerke
Dativ dem Bergbaukartenwerk den Bergbaukartenwerken
Akkusativ das Bergbaukartenwerk die Bergbaukartenwerke

Worttrennung:

Berg·bau·kar·ten·werk, Plural: Berg·bau·kar·ten·wer·ke

Aussprache:

IPA: [ˈbɛʁkbaʊ̯ˌkaʁtn̩vɛʁk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bergbaukartenwerk (Info)

Bedeutungen:

[1] Bergrecht, Österreich, gemäß dem Mineralrohstoffgesetz: spezielle Karte mit Informationen zu Bergbauanlagen und Tagesoberflächen, die vom Bergbauberechtigten geführt werden muss

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Bergbau und Kartenwerk

Sinnverwandte Wörter:

[1] Bergbaukartenverzeichnis

Oberbegriffe:

[1] Spezialkartenwerk

Beispiele:

[1] „Der Bergbauberechtigte hat für jeden Bergbaubetrieb unter Aufsicht eines verantwortlichen Markscheiders ein Bergbaukartenwerk (Abs. 2) anfertigen und nachtragen zu lassen. Mit Bewilligung der Behörde kann für mehrere räumlich zusammenhängende Bergbaubetriebe in ihrem Verwaltungsbezirk ein gemeinsames Bergbaukartenwerk geführt werden, wenn dadurch die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit des Bergbaukartenwerkes nicht beeinträchtigt wird.“[1]
[1] „Änderungen im Bergbaukartenwerk sind so vorzunehmen, daß der ursprüngliche Zustand erkennbar bleibt und die Änderungen nachvollziehbar sind.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Anfertigung, Führung des Bergbaukartenwerkes

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] § 110. In: (Österreichiches) Mineralrohstoffgesetz. 29. April 2015, abgerufen am 18. Januar 2024.

Quellen:

  1. § 110 Abs. 1 des Mineralrohstoffgesetzes
  2. Österreichische Markscheideverordnung, § 37. 1. Juli 1997, abgerufen am 18. Januar 2024.