Auftraggeberin
Erscheinungsbild
Auftraggeberin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Auftraggeberin | die Auftraggeberinnen |
Genitiv | der Auftraggeberin | der Auftraggeberinnen |
Dativ | der Auftraggeberin | den Auftraggeberinnen |
Akkusativ | die Auftraggeberin | die Auftraggeberinnen |
Worttrennung:
- Auf·trag·ge·be·rin, Plural: Auf·trag·ge·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯ftʁaːkˌɡeːbəʁɪn]
- Hörbeispiele: Auftraggeberin (Info), Auftraggeberin (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Auftraggeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Bestellerin
Gegenwörter:
- [1] Auftragnehmerin
Männliche Wortformen:
- [1] Auftraggeber
Oberbegriffe:
- [1] Frau
Beispiele:
- [1] „Die Stadtwerke-M GmbH könnte öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr 4 GWB sein. Als GmbH ist sie juristische Person des privaten Rechts.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Auftraggeberin“, Seite 228.
- [1] Duden online „Auftraggeberin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Auftraggeberin“
- [1] The Free Dictionary „Auftraggeberin“
Quellen:
- ↑ Josef Ruthig, Stefan Storr: Öffentliches Wirtschaftsrecht. 4. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2015. ISBN 978-3811471375. Seite 487