Antragsgegnerin

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Antragsgegnerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Antragsgegnerin die Antragsgegnerinnen
Genitiv der Antragsgegnerin der Antragsgegnerinnen
Dativ der Antragsgegnerin den Antragsgegnerinnen
Akkusativ die Antragsgegnerin die Antragsgegnerinnen

Worttrennung:

An·trags·geg·ne·rin, Plural: An·trags·geg·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈantʁaːksˌɡeːɡnəʁɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Prozessrecht: weibliche Person, gegen die ein bei Gericht eingereichter Antrag gerichtet ist
[2] selten: weibliche Person, die sich (beispielsweise bei einer Abstimmung in einer Versammlung) gegen einen gestellten Antrag positioniert oder dagegen stimmt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Antragsgegner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Beklagter

Gegenwörter:

[1] Antragsteller

Männliche Wortformen:

[1] Antragsgegner

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Antragsgegnerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Antragsgegnerin
[1, 2] Duden online „Antragsgegnerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAntragsgegnerin