Amtsanmaßung
Amtsanmaßung (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Amtsanmaßung | die Amtsanmaßungen |
Genitiv | der Amtsanmaßung | der Amtsanmaßungen |
Dativ | der Amtsanmaßung | den Amtsanmaßungen |
Akkusativ | die Amtsanmaßung | die Amtsanmaßungen |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Amts·an·ma·ßung, Plural: Amts·an·ma·ßun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈamt͡sʔanˌmaːsʊŋ]
- Hörbeispiele: Amtsanmaßung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland, Recht: Straftat, bei der sich ein Täter unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Amt, Fugenelement -s und Anmaßung
Beispiele:
- [1] Der Tatbestand der Amtsanmaßung kann dadurch erfüllt werden, dass ein Amtsträger seine Kompetenzen überschreitet.
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Amtsanmaßung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Amtsanmaßung“
- [(1)] Duden online „Amtsanmaßung“