Kontoführungsgebühr
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Kontoführungsgebühr (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Kontoführungsgebühr | die Kontoführungsgebühren |
Genitiv | der Kontoführungsgebühr | der Kontoführungsgebühren |
Dativ | der Kontoführungsgebühr | den Kontoführungsgebühren |
Akkusativ | die Kontoführungsgebühr | die Kontoführungsgebühren |
Worttrennung:
- Kon·to·füh·rungs·ge·bühr, Plural: Kon·to·füh·rungs·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈkɔntofyːʁʊŋsɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele: Kontoführungsgebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: Gebühr, die man für die Nutzung eines Bankkontos entrichten muss
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Bankgebühr, Gebühr
Beispiele:
- [1] „Durch die ohnehin relativ eng begrenzten Einzahlungsmöglichkeiten wirkt sich die Kontoführungsgebühr schon bemerkbar ertragsmindernd aus.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Wirtschaft: Gebühr, die man für die Nutzung eines Bankkontos entrichten muss
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Kontoführungsgebühr“
- [1] Duden online „Kontoführungsgebühr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kontoführungsgebühr“
- [*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr“ auf wissen.de
- [*] The Free Dictionary „Kontoführungsgebühr“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kontoführungsgebühr“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kontoführungsgebühr“
Quellen:
- ↑ Bausparen: Kontoführungsgebühr - Ertragsminderung. Abgerufen am 14. Januar 2023.