Exportverbot
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Exportverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Exportverbot | die Exportverbote |
Genitiv | des Exportverbotes des Exportverbots |
der Exportverbote |
Dativ | dem Exportverbot dem Exportverbote |
den Exportverboten |
Akkusativ | das Exportverbot | die Exportverbote |
Worttrennung:
- Ex·port·ver·bot, Plural: Ex·port·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ɛksˈpɔʁtfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Exportverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verbot, bestimmte Waren auszuführen
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Ausfuhrverbot
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Embargo
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Unter dieses Exportverbot fielen auch seit Jahrzehnten verlegte Fachbücher.“[1]
Übersetzungen
[1] Verbot, bestimmte Waren auszuführen
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Exportverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Exportverbot“
- [1] The Free Dictionary „Exportverbot“
Quellen:
- ↑ Karl-Otto Edel: Die Macht der Sprache in der Wissenschaft. 2., erweiterte Auflage. IFB Verlag Deutsche Sprache, Paderborn 2010, ISBN 978-3942409087, Seite 85