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Exportverbot

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Version vom 23. Dezember 2022, 10:00 Uhr von Instance of Bot (Diskussion | Beiträge) (Ü-rechts D-rechts ggf. +Glosse (IoB 1.05))

Exportverbot (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Exportverbot die Exportverbote
Genitiv des Exportverbotes
des Exportverbots
der Exportverbote
Dativ dem Exportverbot
dem Exportverbote
den Exportverboten
Akkusativ das Exportverbot die Exportverbote

Worttrennung:

Ex·port·ver·bot, Plural: Ex·port·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ɛksˈpɔʁtfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Exportverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Verbot, bestimmte Waren auszuführen

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus den Substantiven Export und Verbot

Synonyme:

[1] Ausfuhrverbot

Sinnverwandte Wörter:

[1] Embargo

Gegenwörter:

[1] Exportgenehmigung; Importverbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Unter dieses Exportverbot fielen auch seit Jahrzehnten verlegte Fachbücher.“[1]

Übersetzungen

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Exportverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalExportverbot
[1] The Free Dictionary „Exportverbot

Quellen:

  1. Karl-Otto Edel: Die Macht der Sprache in der Wissenschaft. 2., erweiterte Auflage. IFB Verlag Deutsche Sprache, Paderborn 2010, ISBN 978-3942409087, Seite 85