Exportverbot

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Exportverbot (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Exportverbot die Exportverbote
Genitiv des Exportverbotes
des Exportverbots
der Exportverbote
Dativ dem Exportverbot
dem Exportverbote
den Exportverboten
Akkusativ das Exportverbot die Exportverbote

Worttrennung:

Ex·port·ver·bot, Plural: Ex·port·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ɛksˈpɔʁtfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Exportverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Verbot, bestimmte Waren auszuführen

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus den Substantiven Export und Verbot

Synonyme:

[1] Ausfuhrverbot

Sinnverwandte Wörter:

[1] Embargo

Gegenwörter:

[1] Exportgenehmigung; Importverbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Unter dieses Exportverbot fielen auch seit Jahrzehnten verlegte Fachbücher.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Exportverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalExportverbot
[1] The Free Dictionary „Exportverbot

Quellen:

  1. Karl-Otto Edel: Die Macht der Sprache in der Wissenschaft. 2., erweiterte Auflage. IFB Verlag Deutsche Sprache, Paderborn 2010, ISBN 978-3942409087, Seite 85