Agrarbehörde
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Agrarbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Agrarbehörde | die Agrarbehörden |
Genitiv | der Agrarbehörde | der Agrarbehörden |
Dativ | der Agrarbehörde | den Agrarbehörden |
Akkusativ | die Agrarbehörde | die Agrarbehörden |
Worttrennung:
- Ag·rar·be·hör·de, Plural: Ag·rar·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [aˈɡʁaːɐ̯bəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Agrarbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Österreich, Schweiz: Institution, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung der Agrarwirtschaft wahrnimmt
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Für die Agrarbehörden in Österreich gilt ein anderer Instanzenzug als für andere staatlichen Behörden: Auch in zweiter und dritter Instanz sind spezielle Agrarbehörden (Landesagrarsenate und Oberster Agrarsenat) für die Entscheidungen zuständig.
- [1] „‚Ich habe nichts verbrochen‘, sagt Herrmann. Die benachbarten Bauern und Tierarzt Staub hegen den Verdacht, die Agrarbehörden hätten an Herrmann ein Exempel statuiert, um den Imageschaden der Landwirtschaft zu beschränken. Sie finden es nicht richtig, dass ein Einzelner vor Gericht gestellt wird.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Agrarbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Agrarbehörde“
Quellen:
- ↑ Stefan von Bergen: LANDWIRTSCHAFT: Wie ein Sauhund. In: Zeit Online. Nummer 22/2009, 20. Mai 2009, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 17. November 2020) .