zentralverwaltungswirtschaftlich

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zentralverwaltungswirtschaftlich (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
zentralverwaltungswirtschaftlich
Alle weiteren Formen: Flexion:zentralverwaltungswirtschaftlich

Worttrennung:

zen·tral·ver·wal·tungs·wirt·schaft·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [t͡sɛnˈtʁaːlfɛɐ̯valtʊŋsˌvɪʁtʃaftlɪç]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zentralverwaltungswirtschaftlich (Info)

Bedeutungen:

[1] dem Aufbau einer Zentralverwaltungswirtschaft entsprechend

Herkunft:

Ableitung zum Substantiv Zentralverwaltungswirtschaft und dem Derivationsmorphem -lich

Sinnverwandte Wörter:

[1] kommandowirtschaftlich, planwirtschaftlich

Gegenwörter:

[1] feudalwirtschaftlich, marktwirtschaftlich

Beispiele:

[1] „SED beherrschten Verwaltungsapparates ( Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs ( Geschichte der DDR).“[1]
[1] „Wie groß die Leistungsunterschiede zwischen dem System der zentralverwaltungswirtschaftlichen Kontrollen und einer indirekten Lenkung durch den Preismechanismus sind, läßt sich natürlich nicht genau abschätzen.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zentralverwaltungswirtschaftlich

Quellen:

  1. Hartmut Zimmermann (Hg.): DDR-Handbuch - B. In: Enzyklopädie der DDR, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1985], S. 1400, zitiert nach Korpusbelege DWDS-Kernkorpus (1900–1999).
  2. Herbert Giersch: Allgemeine Wirtschaftspolitik, Wiesbaden: Gabler 1960, S. 177, zitiert nach Korpusbelege DWDS-Kernkorpus (1900–1999).