geistiges Eigentum

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[Bearbeiten] geistiges Eigentum (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, Wortverbindung, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das geistige Eigentum
Genitiv des geistigen Eigentums
Dativ dem geistigen Eigentum
Akkusativ das geistige Eigentum

Worttrennung:

geis·ti·ges Ei·gen·tum

Aussprache:

IPA: [ˈɡaɪ̯stɪɡəs ˈaɪ̯ɡn̩tuːm]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] durch Lernen, Nachdenken, Forschen oder Lesen erarbeitetes oder zu eigen gemachtes Kulturgut, Gedankengut und Wissen [1]
[2] Jargon für die in Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Namensrecht verankerten Nutzungs- und Verwertungsrechte
[3] Jargon für die durch Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Namensrecht geschützten Werke, Erfindungen, Marken, Muster und Namen

Synonyme:

[1,2,3] Gedankeneigentum[1]
[2] Immaterialgüterrecht
[3] Immaterialgüter

Gegenwörter:

[1] Sacheigentum

Beispiele:

[1] Das geistige Eigentum der Gesellschaft wird durch Forschen, Lehren und Lernen gemehrt.
[2] Die Musikindustrie fordert einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums.
[3] Zitieren ohne Angabe der Quelle ist Diebstahl geistigen Eigentums.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „geistiges Eigentum
[2] ständige Rechtsprechung des BVerfG z.B.: 1 BvR 1143/90

Quellen:

  1. 1,0 1,1 [1], Beweis der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks, Johann Gottlieb Fichte, 1793.
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