Scharia

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[Bearbeiten] Scharia (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Scharia
Genitiv der Scharia
Dativ der Scharia
Akkusativ die Scharia

Alternative Schreibweisen:

Schari'a, Scheria

Worttrennung:

Scha·ria, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃaʀiːa]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Religion:, wörtlich: der Weg zur Wasserstelle, eine Art islamischer Katechismus
[2] Islamische Rechtslehre: koranische Bestimmungen und Fatwa (religiöse Gutachten, islamische Rechtsmeinung) der Mufti (islamischen Religionsgelehrten)
[3] Islamische Gesetzgebung: im Sinne von geltendem Recht, zum Beispiel im Familienrecht

Herkunft:

Islam

Oberbegriffe:

Islam, Recht

Beispiele:

[1] Die Scharia ist für Muslime Leitschnur in allen Lebensbereichen.
[2, 3] Die Scharia ist nur für Muslime anwendbar, so wie der christliche Katechismus nur für Christen.
[2] Die Scharia strebt an, die Rechte und Pflichten der Muslime in allen Lebensbereichen zu regeln.
[3] „Daraufhin erließ eine weitere islamistische Gruppe eine Fatwa gegen das Buch mit der Begründung, es verstieße gegen die Gesetze der Scharia und bezweifle die Existenz Gottes.“[1]

Abgeleitete Begriffe:

Scharia-Recht

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Scharia
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonScharia

Quellen:

  1. Hamed Abdel-Samad: Mein Abschied vom Himmel. Aus dem Leben eines Muslims in Deutschland. Knaur Taschenbuch Verlag, München 2010, S. 302. ISBN 978-3-426-78408-2.
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