Scharia
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[Bearbeiten] Scharia (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Scharia |
|
| Genitiv | der Scharia |
|
| Dativ | der Scharia |
|
| Akkusativ | die Scharia |
|
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Scha·ria, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃaʀiːa]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Religion:, wörtlich: der Weg zur Wasserstelle, eine Art islamischer Katechismus
- [2] Islamische Rechtslehre: koranische Bestimmungen und Fatwa (religiöse Gutachten, islamische Rechtsmeinung) der Mufti (islamischen Religionsgelehrten)
- [3] Islamische Gesetzgebung: im Sinne von geltendem Recht, zum Beispiel im Familienrecht
Herkunft:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Scharia ist für Muslime Leitschnur in allen Lebensbereichen.
- [2, 3] Die Scharia ist nur für Muslime anwendbar, so wie der christliche Katechismus nur für Christen.
- [2] Die Scharia strebt an, die Rechte und Pflichten der Muslime in allen Lebensbereichen zu regeln.
- [3] „Daraufhin erließ eine weitere islamistische Gruppe eine Fatwa gegen das Buch mit der Begründung, es verstieße gegen die Gesetze der Scharia und bezweifle die Existenz Gottes.“[1]
Abgeleitete Begriffe:
- Scharia-Recht
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- ↑ Hamed Abdel-Samad: Mein Abschied vom Himmel. Aus dem Leben eines Muslims in Deutschland. Knaur Taschenbuch Verlag, München 2010, S. 302. ISBN 978-3-426-78408-2.