Regierungssprecher

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Regierungssprecher (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Regierungssprecher die Regierungssprecher
Genitiv des Regierungssprechers der Regierungssprecher
Dativ dem Regierungssprecher den Regierungssprechern
Akkusativ den Regierungssprecher die Regierungssprecher

Worttrennung:

Re·gie·rungs·spre·cher, Plural: Re·gie·rungs·spre·cher

Aussprache:

IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsˌʃpʁɛçɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Regierungssprecher (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die mit der Aufgabe betraut wurde, die Sichtweise der Regierung in der Öffentlichkeit bekannt zu machen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Regierung, Fugenelement -s und Sprecher

Weibliche Wortformen:

[1] Regierungssprecherin

Oberbegriffe:

[1] Regierungsvertreter, Sprecher

Beispiele:

[1] „Aufgabe des Regierungssprechers ist es, die Medien und die Öffentlichkeit aktuell und präzise über die Arbeit von Ministerpräsident Torsten Albig und seiner Landesregierung zu informieren.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Regierungssprecher“, Seite 890.
[1] Duden online „Regierungssprecher
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungssprecher
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRegierungssprecher
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungssprecher“ auf wissen.de
[1] The Free Dictionary „Regierungssprecher
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Regierungssprecher

Quellen: