Rederecht

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[Bearbeiten] Rederecht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Rederecht
Genitiv des Rederechts
des Rederechtes
Dativ dem Rederecht
dem Rederechte
Akkusativ das Rederecht

Worttrennung:

Re·de·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʀeːdəˌʀɛçt]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Recht zur verbalen Äußerung

Gegenwörter:

[1] Redeverbot

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] In der Mitgliederversammlung machte er Gebrauch von seinem Rederecht.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rederecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonRederecht
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