Parksünder

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Parksünder (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Parksünder die Parksünder
Genitiv des Parksünders der Parksünder
Dativ dem Parksünder den Parksündern
Akkusativ den Parksünder die Parksünder

Worttrennung:

Park·sün·der, Plural: Park·sün·der

Aussprache:

IPA: [ˈpaʁkˌzʏndɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Parksünder (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die sich beim Parken ihres Fahrzeugs nicht an die dafür geltenden Bestimmungen hält

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Verbs parken und dem Substantiv Sünder

Weibliche Wortformen:

[1] Parksünderin

Oberbegriffe:

[1] Verkehrssünder

Unterbegriffe:

[1] Falschparker

Beispiele:

[1] „Durch falschparker.cc kommt der Parksünder dem Mandat nicht mehr so leicht aus.“[1]
[1] „Dafür muss sich ein Smartphone-Besitzer lediglich die App "Spotsquad" herunterladen und Parksünder fotografieren.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Parksünder“, Seite 812.
[1] Duden online „Parksünder
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parksünder
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalParksünder
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Parksünder“ auf wissen.de
[1] The Free Dictionary „Parksünder
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Parksünder

Quellen: