Haushaltsausschuss

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[Bearbeiten] Haushaltsausschuss (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Haushaltsausschuss die Haushaltsausschüsse
Genitiv des Haushaltsausschusses der Haushaltsausschüsse
Dativ dem Haushaltsausschuss den Haushaltsausschüssen
Akkusativ den Haushaltsausschuss die Haushaltsausschüsse

Alte Rechtschreibung:

Haushaltsausschuß

Worttrennung:

Haus·halts·aus·schuss, Plural: Haus·halts·aus·schüs·se

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯shaltsˌʔaʊ̯sʃʊs], Plural: [ˈhaʊ̯shaltsˌʔaʊ̯sʃʏsə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Gruppe von Personen, die für den Etat (Haushaltsplan, also Einnahmen und Ausgaben) einer öffentlichen Institution, Organisation oder einer staatlichen Verwaltungseinheit (Gemeinde, Stadt, Bezirk, Land, Staat etc.) zuständig ist

Herkunft:

Kompositum aus den Substantiven Haushalt und Ausschuss mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Bewilligungsausschuss, Finanzausschuss

Oberbegriffe:

[1] Ausschuss

Beispiele:

[1] „Das Bundesverteidigungsministerium will die Vorlage im Laufe des März dem Haushaltsausschuss zur Billigung vorlegen.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Haushaltsausschuss
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Haushaltsausschuss
[*] canoo.net „Haushaltsausschuss
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonHaushaltsausschuss

Quellen:

  1. Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: archiv.tagesspiegel.de vom 21.02.2005
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