Gerichtssprecher

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Gerichtssprecher (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gerichtssprecher die Gerichtssprecher
Genitiv des Gerichtssprechers der Gerichtssprecher
Dativ dem Gerichtssprecher den Gerichtssprechern
Akkusativ den Gerichtssprecher die Gerichtssprecher

Worttrennung:

Ge·richts·spre·cher, Plural: Ge·richts·spre·cher

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌʃpʁɛçɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gerichtssprecher (Info)

Bedeutungen:

[1] jemand, der sich stellvertretend für ein Gericht bezüglich dort verhandelter Rechtssachen gegenüber Medien und Öffentlichkeit äußert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Sprecher sowie dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1] Gerichtssprecherin

Oberbegriffe:

[1] Sprecher

Beispiele:

[1] „[…] Gerichtssprecher [sollen] in Deutschland nur ‚objektive Informationen‘ in restriktivem Rahmen anbieten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtssprecher
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtssprecher
[1] Duden online „Gerichtssprecher
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtssprecher
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gerichtssprecher

Quellen:

  1. Thomas Breyer-Mayländer, Sebastian Kirchner: Manager in der Öffentlichkeit – Fettnäpfchen kennen und meiden. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-05521-9, DNB 1054580340 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 8. Juni 2020).