Doppelmakler

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Doppelmakler (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Doppelmakler die Doppelmakler
Genitiv des Doppelmaklers der Doppelmakler
Dativ dem Doppelmakler den Doppelmaklern
Akkusativ den Doppelmakler die Doppelmakler

Worttrennung:

Dop·pel·mak·ler, Plural: Dop·pel·mak·ler

Aussprache:

IPA: [ˈdɔpl̩ˌmaːklɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Doppelmakler (Info)

Bedeutungen:

[1] Vermittler beim Abschluss eines Vertrages, der die Interessen beider Seiten wahrt

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs doppelt und dem Substantiv Makler

Beispiele:

[1] „[Ein wichtiger Grund für die fristlose Auflösung von befristeten Maklerverträgen] ist immer dann der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner so schwer gestört ist, dass eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, zum Beispiel dann, wenn der Makler unzulässigerweise als Doppelmakler tätig ist oder sich als untätig oder unverlässlich erweist, sodass die Interessen des Auftraggebers bei einem Festhalten am Vertrag gefährdet wären, weiters bei grober Unverlässlichkeit und anschließender Unhöflichkeit des Maklers.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Doppelmakler
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Doppelmakler“ (Korpusbelege)

Quellen: