Bundestagswahlrecht

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[Bearbeiten] Bundestagswahlrecht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Bundestagswahlrecht
Genitiv des Bundestagswahlrechts
Dativ dem Bundestagswahlrecht
Akkusativ das Bundestagswahlrecht

Worttrennung:

Bun·des·tags·wahl·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [...], Plural: [...]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der 598 Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Herkunft:

zusammengesetzt aus Bundestag und Wahlrecht

Oberbegriffe:

Wahl, Bundestag, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Demokratie

Beispiele:

[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Bundestagswahlrecht
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