Amtsanmaßung
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[Bearbeiten] Amtsanmaßung (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Amtsanmaßung | die Amtsanmaßungen |
| Genitiv | der Amtsanmaßung | der Amtsanmaßungen |
| Dativ | der Amtsanmaßung | den Amtsanmaßungen |
| Akkusativ | die Amtsanmaßung | die Amtsanmaßungen |
Worttrennung:
- Amts·an·ma·ßung, Plural: Amts·an·ma·ßun·gen
Bedeutungen:
- [1] Deutschland, Recht: Straftat, bei der sich ein Täter unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf
Beispiele:
- [1] Der Tatbestand der Amtsanmaßung kann dadurch erfüllt werden, dass ein Amtsträger seine Kompetenzen überschreitet.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Amtsanmaßung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Amtsanmaßung“
- [1] canoo.net „Amtsanmaßung“