Abbildungsfreiheit
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Abbildungsfreiheit (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, f [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Abbildungsfreiheit |
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| Genitiv | der Abbildungsfreiheit |
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| Dativ | der Abbildungsfreiheit |
|
| Akkusativ | die Abbildungsfreiheit |
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Worttrennung:
- Ab·bil·dungs·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈapbɪldʊŋsˌfʀaɪ̯haɪ̯t]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] die der Presse gewährte Freiheit betreffs der Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Personen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Abbildung und Freiheit mit Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Von der Abbildungsfreiheit erfasst sind nur Werke, die ohne besondere Hilfsmittel von allgemein zugänglichen Wegen aus sichtbar sind, auch wenn sie auf Privatgrund stehen.“[1]
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] canoo.net „Abbildungsfreiheit“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, Annette Klosa u. a. (Hrsg.): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-05504-9, „Abbildungsfreiheit“, Seite 74
Quellen: