Ärztekammer
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Ärztekammer (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Ärztekammer | die Ärztekammern |
Genitiv | der Ärztekammer | der Ärztekammern |
Dativ | der Ärztekammer | den Ärztekammern |
Akkusativ | die Ärztekammer | die Ärztekammern |
Worttrennung:
- Ärz·te·kam·mer, Plural: Ärz·te·kam·mern
Aussprache:
- IPA: [ˈɛːɐ̯t͡stəˌkamɐ], [ˈɛʁt͡stəˌkamɐ]
- Hörbeispiele: Ärztekammer (Info)
Bedeutungen:
- [1] berufsständische Vertretung von Ärzten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Plural des Substantivs Arzt und dem Substantiv Kammer
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Die Einzelvertragsparteien können abweichend von § 341 Abs. 3 mit Zustimmung der zuständigen Ärztekammer ergänzende oder abweichende Regelungen hinsichtlich Art, Umfang und Honorierung der vertragsärztlichen Tätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung der Öffnungszeiten, für Spitalsambulanzen entlastende Leistungen, oder für dislozierte Standorte treffen.“[1]
- [1] „In einem Vier-Sterne-Hotel einer deutschen Großstadt findet eine von der Ärztekammer empfohlene Fortbildung für Ärzte statt.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] berufsständische Vertretung von Ärzten
- [1] Wikipedia-Artikel „Ärztekammer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ärztekammer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ärztekammer“
- [1] Duden online „Ärztekammer“
Quellen:
- ↑ Österreichisches Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, § 343. (1), abgerufen am 1. Dezember 2015
- ↑ Das Erste: Plus Minus: Beeinflusste Ärzte?, abgerufen am 2. Dezember 2015