gerichtskostenfrei

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gerichtskostenfrei (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
gerichtskostenfrei
Alle weiteren Formen: Flexion:gerichtskostenfrei

Worttrennung:

ge·richts·kos·ten·frei, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡skɔstn̩ˌfʁaɪ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild gerichtskostenfrei (Info)

Bedeutungen:

[1] so, dass keine Gerichtskosten bezahlt werden müssen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gerichtskosten und frei

Beispiele:

[1] „Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2017 bestätigt, dass Verfahren gegen die Elternbeiträge gerichtskostenfrei sind.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „gerichtskostenfrei
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „gerichtskostenfrei
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalgerichtskostenfrei

Quellen:

  1. Kitakosten müssen bezahlbar sein. In: Finanztest. Mai 2017, ISSN 0939-1614, Seite 21.