füglich

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füglich (Deutsch)[Bearbeiten]

Adverb[Bearbeiten]

Worttrennung:

füg·lich

Aussprache:

IPA: [ˈfyːklɪç]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild füglich (Info)
Reime: -yːklɪç

Bedeutungen:

[1] so, dass von einer ausreichenden Berechtigung ausgegangen werden kann

Sinnverwandte Redewendungen:

[1] mit Fug und Recht

Beispiele:

[1] „Was für die Bildung der Rückstellung gilt, muß füglich auch für ihre Erhöhung gelten.“[1]
[1] „Auch eine Hausverwaltung läßt sich als ein angefangenes Geschäft im Sinne des § 1022 ABGB auffassen, aber die Berechtigung (Verpflichtung) des Machhabers (Beauftragten) zur Beendigung eines angefangenen Geschäftes dauert nur solange fort, bis von den Erben eine andere Verfügung getroffen wurde oder füglich getroffen werden konnte.“[2]
[1] „Bei den anderen ist diese Quelle jedoch schon so versandet, dass sie ähnlich wirkungslos ist wie das hinter der Evakuierung stehende Verbum evacuare, das entleeren bedeutet und füglich nur auf Städte bezogen werden dürfte, nicht auch auf Menschen.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „füglich
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „füglich
[1] The Free Dictionary „füglich
[1] Duden online „füglich

Quellen:

  1. Rechtssatz des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. In: Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich). 9. Juli 1954, abgerufen am 10. Juni 2020.
  2. Rechtssatz des österreichischen Obersten Gerichtshofs. 25. Februar 1953, abgerufen am 10. Juni 2020.
  3. Hermann Unterstöger: Für Puristen. In: sueddeutsche.de. 26. Oktober 2018, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 10. Juni 2020).