Zwangsmaßnahme

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Zwangsmaßnahme (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Zwangsmaßnahme die Zwangsmaßnahmen
Genitiv der Zwangsmaßnahme der Zwangsmaßnahmen
Dativ der Zwangsmaßnahme den Zwangsmaßnahmen
Akkusativ die Zwangsmaßnahme die Zwangsmaßnahmen

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Zwangsmassnahme

Worttrennung:

Zwangs·maß·nah·me, Plural: Zwangs·maß·nah·men

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsmaːsˌnaːmə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zwangsmaßnahme (Info)

Bedeutungen:

[1] Handlung, mit der eine Person gegen ihren Willen zu etwas gezwungen wird/werden soll

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Maßnahme

Oberbegriffe:

[1] Maßnahme

Beispiele:

[1] „Sie protestierte in Roberts Namen gegen die Zwangsmaßnahmen und versuchte, bei den Ärzten für ihn Verständnis zu wecken.“[1]

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Zwangsmaßnahme
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsmaßnahme
[*] früher auch bei canoonet „Zwangsmaßnahme“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZwangsmaßnahme
[1] Duden online „Zwangsmaßnahme

Quellen:

  1. Ulrich Meyer-Doerpinghaus: Am Zauberfluss. Szenen aus der rheinischen Romantik. zu Klampen, Springe 2015, ISBN 978-3-86674-514-8, Zitat Seite 257.