Zahlungsverbot

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Zahlungsverbot (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Zahlungsverbot die Zahlungsverbote
Genitiv des Zahlungsverbotes
des Zahlungsverbots
der Zahlungsverbote
Dativ dem Zahlungsverbot
dem Zahlungsverbote
den Zahlungsverboten
Akkusativ das Zahlungsverbot die Zahlungsverbote

Worttrennung:

Zah·lungs·ver·bot, Plural: Zah·lungs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈt͡saːlʊŋsfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zahlungsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: das Verbot, eine bestimmte Zahlung zu leisten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Verbot sowie dem Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erließ am 15. September 2008 gegenüber der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Zahlungsverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZahlungsverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Lehman Brothers“ (Stabilversion)