Vorrecht

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Vorrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Vorrecht die Vorrechte
Genitiv des Vorrechtes
des Vorrechts
der Vorrechte
Dativ dem Vorrecht
dem Vorrechte
den Vorrechten
Akkusativ das Vorrecht die Vorrechte

Worttrennung:

Vor·recht, Plural: Vor·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈfoːɐ̯ˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vorrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, das andere (noch) nicht haben

Herkunft:

Determinativkompositum aus der Präposition vor und dem Substantiv Recht

Synonyme:

[1] Privileg

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Ein Verzicht eines Fußgängers, auf sein Vorrecht nach § 9 Abs 2 StVO ist nur anzunehmen, wenn er durch ein völlig unmißverständliches Verhalten des Fußgängers zum Ausdruck kommt, ganz sicher und unzweifelhaft ist, wie etwa, wenn der Fußgänger bei der Annäherung eines Fahrzeuges am Gehsteig stehen bleibt, ohne Unsicherheit zu zeigen, von der Fahrbahn wieder auf den Gehsteig zurücktritt oder ein klares Handzeichen, dem sein Verzicht entnommen werden kann, gibt.“[1]
[1] „Über das Heilige Grab zu wachen ist das Vorrecht der Griechen.“[2]
[1] „Ich gebe allerdings zu, daß ich mich, um das schöne Vorrecht der Wiedergeburt zu haben, auch damit zufrieden geben würde; besonders heute wäre ich einverstanden, nicht nur als Frau, sondern sogar als irgendein stumpfes Geschöpf wiedergeboren zu werden, das aber nur, wenn ich mein Gedächtnis behielte, denn ohne das wäre ich nicht ich selbst.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

Vorrechte einräumen, Vorrechte genießen

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Privileg
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorrecht
[1] The Free Dictionary „Vorrecht
[1] Duden online „Vorrecht

Quellen:

  1. Rechtssatz des österreichischen OGH vom 25. September 1962
  2. Wolfgang Büscher: Ein Frühling in Jerusalem. Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-87134-784-9, Seite 118.
  3. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band XI. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 106.