Vorkaufsrecht

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Vorkaufsrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Vorkaufsrecht die Vorkaufsrechte
Genitiv des Vorkaufsrechtes
des Vorkaufsrechts
der Vorkaufsrechte
Dativ dem Vorkaufsrecht
dem Vorkaufsrechte
den Vorkaufsrechten
Akkusativ das Vorkaufsrecht die Vorkaufsrechte

Worttrennung:

Vor·kaufs·recht, Plural: Vor·kaufs·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈfoːɐ̯kaʊ̯fsˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vorkaufsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: gesetzliches oder vereinbartes Recht, beim Kauf einer Sache gegenüber den anderen Kaufinteressenten bevorzugt zu werden

Abkürzungen:

[1] VR

Herkunft:

Determinativkompositum aus Vorkauf und Recht mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Bezugsrecht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Kürzlich klopften die Politiker der Stadt einander noch auf die Schultern, weil sie einem Immobiliengiganten erstmals mittels Vorkaufsrecht ein Haus abspenstig gemacht hatten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Vorkaufsrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkaufsrecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorkaufsrecht
[1] The Free Dictionary „Vorkaufsrecht
[1] Duden online „Vorkaufsrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVorkaufsrecht
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkaufsrecht“ auf wissen.de
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Vorkaufsrecht

Quellen:

  1. Sigrid Neudecker: Hamburg verkauft 62 Gebäude – an sich selbst. In: Zeit Online. 5. Dezember 2018, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 22. Juli 2019).