Verkehrsbehörde
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Verkehrsbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Verkehrsbehörde | die Verkehrsbehörden |
Genitiv | der Verkehrsbehörde | der Verkehrsbehörden |
Dativ | der Verkehrsbehörde | den Verkehrsbehörden |
Akkusativ | die Verkehrsbehörde | die Verkehrsbehörden |
Worttrennung:
- Ver·kehrs·be·hör·de, Plural: Ver·kehrs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈkeːɐ̯sbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Verkehrsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Institution, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung des Verkehrswesens wahrnimmt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Verkehr und Behörde mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Die Verkehrsbehörde von San Francisco hat beschlossen, die Straße auf dem Russian Hill an vier Samstagen und Sonntagen im Juni und Juli zeitweise für auswärtige Autofahrer zu sperren.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Institution, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung des Verkehrswesens wahrnimmt
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verkehrsbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verkehrsbehörde“
- [1] Duden online „Verkehrsbehörde“
Quellen:
- ↑ Deutsche Presse-Agentur: Lombard Street in San Francisco: Diese Kurven sind zu begehrt. In: Spiegel Online. 21. Mai 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 7. Januar 2015) .