Verdachtskündigung

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Verdachtskündigung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Verdachtskündigung die Verdachtskündigungen
Genitiv der Verdachtskündigung der Verdachtskündigungen
Dativ der Verdachtskündigung den Verdachtskündigungen
Akkusativ die Verdachtskündigung die Verdachtskündigungen

Worttrennung:

Ver·dachts·kün·di·gung, Plural: Ver·dachts·kün·di·gun·gen

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈdaxt͡sˌkʏndɪɡʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verdachtskündigung (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: eine Kündigung, die einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine verbotene, strafbare Handlung beziehungsweise eine schwere Verletzung seiner auferlegten Pflichten begangen hat

Herkunft:

Determinativkompositum, bestehend aus den Substantiven Verdacht und Kündigung mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kündigung

Beispiele:

[1] „Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Verdachtskündigung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verdachtskündigung
[1] Duden online „Verdachtskündigung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerdachtskündigung

Quellen: