Tatfrage

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Tatfrage (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Tatfrage die Tatfragen
Genitiv der Tatfrage der Tatfragen
Dativ der Tatfrage den Tatfragen
Akkusativ die Tatfrage die Tatfragen

Worttrennung:

Tat·fra·ge, Plural: Tat·fra·gen

Aussprache:

IPA: [ˈtaːtˌfʁaːɡə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Tatfrage (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: die Frage, ob der Angeschuldigte die ihm zur Last gelegte Handlung begangen hat

Synonyme:

[1] Tatsachenfrage

Oberbegriffe:

[1] Frage

Beispiele:

[1] Der Richter versuchte zunächst, die Tatfragen zu klären. Danach konzentrierte er sich auf die Rechtsfragen.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] lex exakt online, 03/2012
[1] Meyers Großes Konversations-Lexikon