Rechtstitel

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Rechtstitel (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechtstitel die Rechtstitel
Genitiv des Rechtstitels der Rechtstitel
Dativ dem Rechtstitel den Rechtstiteln
Akkusativ den Rechtstitel die Rechtstitel

Worttrennung:

Rechts·ti·tel, Plural: Rechts·ti·tel

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌtiːtl̩], [ˈʁɛçt͡sˌtɪtl̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtstitel (Info), —

Bedeutungen:

[1] Recht: öffentliche Urkunde, die einen Anspruch feststellt und Grundlage einer Vollstreckung sein kann

Herkunft:

zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Titel mit Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Selbst dann, wenn Sie gegenüber einem Schuldner einen Rechtstitel erwirkt haben, ist Voraussetzung einer Zahlung, dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist.“[1]
[1] „Gewinnt der Handwerker diesen [Prozess], so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann.“[2]
[1] „Bei der irrtümlichen Zahlung einer fremden Schuld findet die Rückzahlung nur wegen eines Irrtums über die Gültigkeit des Rechtstitels des Gläubigers statt (Einwendungen aus dem Valutaverhältnis), nicht dagegen wegen eines Irrtums, […].“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Rechtstitel erwirken; einen Rechtstitel vollstrecken

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtstitel
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtstitel
[*] früher auch bei canoonet „Rechtstitel“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtstitel

Quellen:

  1. Helmut Geyer: Praxiswissen BWL. Haufe-Lexware, 2006, ISBN 9783448074796, Seite 162 (Google Books)
  2. Mahnverfahren helfen auf die Sprünge. 13. Februar 2002, abgerufen am 30. März 2011.
  3. RIS - Justiz - Rechtssatz für 3Ob522/54. In: Rechtsinformationssystem. Bundeskanzleramt Österreich, abgerufen am 30. März 2011.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: schlitteret, schlitterte, tischlertet