Rechtsfähigkeit

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Rechtsfähigkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsfähigkeit die Rechtsfähigkeiten
Genitiv der Rechtsfähigkeit der Rechtsfähigkeiten
Dativ der Rechtsfähigkeit den Rechtsfähigkeiten
Akkusativ die Rechtsfähigkeit die Rechtsfähigkeiten

Worttrennung:

Rechts·fä·hig·keit, Plural: Rechts·fä·hig·kei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌfɛːɪçkaɪ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsfähigkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Herkunft:

[1] Ableitung zu rechtsfähig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit

Gegenwörter:

[1] Nichtrechtsfähigkeit, Teilrechtsfähigkeit

Oberbegriffe:

[1] Fähigkeit

Unterbegriffe:

[1] Organfähigkeit

Beispiele:

[1] In den Kreis besonderer Rechtsfähigkeiten fällt auch die Organfähigkeit juristischer Personen.[1]
[1] Rechtsfähigkeit hat der Mensch von der Wiege bis zur Bahre.

Wortbildungen:

[1] Nichtrechtsfähigkeit, Teilrechtsfähigkeit

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfähigkeit
[1] Duden online „Rechtsfähigkeit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfähigkeit
[*] früher auch bei canoonet „Rechtsfähigkeit“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsfähigkeit

Quellen:

  1. Heinz-Dieter Assman: Aktiengesetz. Grosskommentar. Pflichtfortsetzung: Einleitung. §§ 1-53: BD 1. De Gruyter Recht, 2003, ISBN 978-3899390848, Seite 249