Rechthaberei
Rechthaberei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Rechthaberei | die Rechthabereien |
Genitiv | der Rechthaberei | der Rechthabereien |
Dativ | der Rechthaberei | den Rechthabereien |
Akkusativ | die Rechthaberei | die Rechthabereien |
Worttrennung:
- Recht·ha·be·rei, Plural: Recht·ha·be·rei·en
Aussprache:
- IPA: [ˌʁɛçthaːbəˈʁaɪ̯]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -aɪ̯
Bedeutungen:
- [1] Verhalten, seinen eigenen Standpunkt/seine eigene Meinung durchzusetzen
Herkunft:
- Ableitung von Rechthaber mit dem Ableitungsmorphem -ei[1]
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Verhalten
Beispiele:
- [1] Durch seine Rechthaberei provozierte er die ganze Belegschaft.
Übersetzungen
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- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberei“
- [*] früher auch bei canoonet „Rechthaberei“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechthaberei“
- [1] Duden online „Rechthaberei“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberei“ auf wissen.de
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechthaberei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechthaberei“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechthaberei“
Quellen:
- ↑ canoo.net Wortbildung von „Rechthaberei“