Lokalverbot
Erscheinungsbild
Lokalverbot (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Lokalverbot | die Lokalverbote |
Genitiv | des Lokalverbotes des Lokalverbots |
der Lokalverbote |
Dativ | dem Lokalverbot dem Lokalverbote |
den Lokalverboten |
Akkusativ | das Lokalverbot | die Lokalverbote |
Worttrennung:
- Lo·kal·ver·bot, Plural: Lo·kal·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [loˈkaːlfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Lokalverbot (Info)
- Reime: -aːlfɛɐ̯boːt
Bedeutungen:
- [1] von Wirt/Wirtin ausgesprochenes Verbot gegen jemanden, das Lokal nochmals zu betreten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Lokal und Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Daraufhin sprach Herr Mentz Herrn Kloßen überraschend ein Lokalverbot auf Lebenszeit aus, was Herr Kloßen mit wegwerfenden Handbewegungen und gurgelnden Lauten quittierte.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Hausverbot“, Weiterleitung von Lokalverbot
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lokalverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lokalverbot“
- [1] Duden online „Lokalverbot“
Quellen:
- ↑ Eckhard Henscheid: Die Vollidioten. Ein historischer Roman aus dem Jahr 1972. 8. Auflage. Zweitausendeins, Frankfurt/Main 1979, Seite 105.