Lagerpolizei
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Lagerpolizei (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Lagerpolizei | die Lagerpolizeien |
Genitiv | der Lagerpolizei | der Lagerpolizeien |
Dativ | der Lagerpolizei | den Lagerpolizeien |
Akkusativ | die Lagerpolizei | die Lagerpolizeien |
Worttrennung:
- La·ger·po·li·zei, Plural: La·ger·po·li·zei·en
Aussprache:
- IPA: [ˈlaːɡɐpoliˌt͡saɪ̯]
- Hörbeispiele: Lagerpolizei (Info)
Bedeutungen:
- [1] Institution, die polizeiliche Gewalt innerhalb eines Lagers ausübt
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus den Substantiven Lager und Polizei
Oberbegriffe:
- [1] Polizei
Beispiele:
- [1] „In den Compounds herrscht als verlängerter Arm der Minenbesitzer die Lagerpolizei, zu der auch Schwarze zählen.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Institution, die polizeiliche Gewalt innerhalb eines Lagers ausübt
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lagerpolizei“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lagerpolizei“
Quellen:
- ↑ Bertram Weiss: Aufstand unter Tage. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014 , Seite 116-125, Zitat Seite 123.
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