Kanonistin
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Kanonistin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Kanonistin | die Kanonistinnen |
Genitiv | der Kanonistin | der Kanonistinnen |
Dativ | der Kanonistin | den Kanonistinnen |
Akkusativ | die Kanonistin | die Kanonistinnen |
Worttrennung:
- Ka·no·nis·tin, Plural: Ka·no·nis·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [kanoˈnɪstɪn]
- Hörbeispiele: Kanonistin (Info)
- Reime: -ɪstɪn
Bedeutungen:
- [1] Lehrerin des römisch-katholischen Kirchenrechts
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kanonist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Kanonist
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „In Bezug auf das seit 1983 gültige Kirchenrecht weist die Kanonistin Sabine Demel ebenfalls darauf hin, dass die Aussage in can . 1024: ‚Die Weihe kann gültig empfangen nur ein getaufter Mann‘, dem ‚menschlichen Kirchenrecht‘ zugeordnet ist, das im Gegensatz zum ‚göttlichen Recht‘ geändert werden kann.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Lehrerin des römisch-katholischen Kirchenrechts
- [1] Duden online „Kanonistin“
Quellen:
- ↑ Katharina Ganz: Frauen stören. Und ohne sie hat Kirche keine Zukunft. Echter, Würzburg 2021 (Zitiert nach Google Books)