Juniorpartnerin

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Juniorpartnerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Juniorpartnerin die Juniorpartnerinnen
Genitiv der Juniorpartnerin der Juniorpartnerinnen
Dativ der Juniorpartnerin den Juniorpartnerinnen
Akkusativ die Juniorpartnerin die Juniorpartnerinnen

Worttrennung:

Ju·ni·or·part·ne·rin, Plural: Ju·ni·or·part·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈjuːni̯oːɐ̯ˌpaʁtnəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Juniorpartnerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person (oder weibliches Rechtssubjekt, zum Beispiel eine Partei), die jünger und/oder weniger einflussreich als ihr geschäftlicher Partner ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Juniorpartner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Juniorpartner

Oberbegriffe:

[1] Partnerin

Beispiele:

[1] Sie würde viel arbeiten müssen, wenn sie eines Tages Juniorpartnerin in dieser Kanzlei würde werden wollen.
[1] Als Juniorpartnerin stellte die Partei nur wenige Stadträte.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Juniorpartnerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJuniorpartnerin
[1] Duden online „Juniorpartnerin