Gesetzlichkeit
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Gesetzlichkeit (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Gesetzlichkeit | die Gesetzlichkeiten |
Genitiv | der Gesetzlichkeit | der Gesetzlichkeiten |
Dativ | der Gesetzlichkeit | den Gesetzlichkeiten |
Akkusativ | die Gesetzlichkeit | die Gesetzlichkeiten |
Worttrennung:
- Ge·setz·lich·keit, Plural: Ge·setz·lich·kei·ten
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡slɪçkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Gesetzlichkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Jura: Befolgung erlassener Gesetze
- [2] Eigenschaft, gesetzlich zu sein/einem Gesetz (zum Beispiel einem Naturgesetz) gemäß zu geschehen
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs vom Adjektiv gesetzlich mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Beispiele:
- [2] „Weil das so ist, gelangt die Sprachwissenschaft, wenn sie den Gründen, aktuellen Tendenzen und allgmeinen Gesetzlichkeiten der Sprachentwicklung nachgeht, vielfach zu anderen Schlüssen als die Sprachkritik, die jene Einzelheiten eher punktuell ins Visier nimmt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Jura: Befolgung erlassener Gesetze
[2] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesetzlichkeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzlichkeit“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesetzlichkeit“
- [1] The Free Dictionary „Gesetzlichkeit“
- [1, 2] Duden online „Gesetzlichkeit“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesetzlichkeit“
Quellen:
- ↑ Willy Sanders: Sprachkritikastereien und was der „Fachler“ dazu sagt. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 3-534-11690-9, Seite 60.